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Der BDI
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Mitglied im BDI können Wirtschaftsverbände und Arbeitsgemeinschaften der Industrie und industrienaher Dienstleister werden, die Spitzenvertretung einer gesamten Industrie- oder Dienstleistungsgruppe für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind. Diese Mitgliedschaft ist freiwillig! Eine direkte Mitgliedschaft einzelner Unternehmen ist nicht möglich. Über Aufnahmeanträge entscheidet der BDI-Vorstand.

Der BDI unterstützt die Arbeit seiner Mitgliedsverbände durch ein breites Informationsangebot auf allen Feldern der Wirtschaftspolitik. Er koordiniert deren Auffassungen und bringt die Ergebnisse in die wirtschaftspolitische Meinungsbildung auf nationaler und internationaler Ebene ein.

Aktuell hat der BDI 38 Mitgliedsverbände, darunter 2 Arbeitsgemeinschaften, die die Interessen von rd. 100 000 Unternehmen mit 8 Mio. Beschäftigten vertreten.

Detailliertere Informationen erhalten Sie über die Links in der rechten Spalte oder über die Links hinter den Logos.

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