Der Schutz der Verbraucherinteressen ist ein zentrales Anliegen der Industrie. Die Verbraucher sind ihre Kunden, um deren Vertrauen sich die einzelnen Unternehmen stark im Wettbewerb engagieren.Verbraucherpolitik im klassischen Sinne umfasst alle Maßnahmen von EU, Bund und Ländern, die den Schutz der rechtlichen, gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher verbessern. Ergänzt wird die klassische Verbraucherpolitik seit einigen Jahren durch Maßnahmen zur gezielten Steuerung des Verbraucherverhaltens zum Beispiel zur Förderung des nachhaltigen Konsums. Die Verbraucherpolitik setzt der Freiheit zur Gestaltung der (vertraglichen) Beziehung zwischen Käufern und Verkäufern von Produkten und Dienstleistungen Grenzen und regelt den Umgang mit Risiken, die mit der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. der Anwendung neuer Technologien verbunden sind. Sie setzt Sicherheitsstandards und definiert Grenzwerte für gesundheits- und sicherheitsrelevante Produkte bzw. Substanzen.
Die Bundesregierung baut den gesetzlichen Verbraucherschutz weiter kontinuierlich aus. Dies geht zu Lasten von Freiheit und Eigenverantwortung von Konsumenten und Anbietern bzw. Herstellern von Produkten und Dienstleistungen. Auch auf europäischer Ebene ist diese Entwicklung zu beobachten. So unterliegt die Gestaltung von Verträgen zwischen Anbietern und Käufern von Produkten und Dienstleistungen einer Vielzahl von Auflagen, sodass von Vertragsfreiheit kaum noch gesprochen werden kann.
Die wachsende Zahl von gesetzlichen Auflagen für die Herstellung von Produkten und Dienstleistungen behindert die Anwendung neuer Technologien und damit die Zahl industrieller Innovationen in Deutschland. Das bedeutet den Verlust von Produktvielfalt ebenso wie den Abbau von Arbeitsplätzen und damit den Verzicht auf wirtschaftliches Wachstum. Das kann nicht im langfristigen Interesse der Verbraucher sein. Durch stetige Innovationen wurden und werden die Produkte immer sicherer, kundenorientierter und umweltfreundlicher. Die Industrie trägt damit zu mehr Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher ebenso bei wie zur Produktion umweltfreundlicher Produkte. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass auch künftig genügend Spielräume für industrielle Innovationen erhalten bleiben. Eine Vorsorgepolitik im Sinne einer Null-Risiko-Strategie wirkt dem entgegen. Eine bessere Risikokommunikation muss daher etabliert werden, für die das Resultat der Arbeit der Risikokommission eine gute Grundlage geschaffen hat. Politische Rahmenbedingungen, die für ausreichenden Wettbewerb auf den Märkten für Güter und Dienstleistungen sorgen, sind überdies der beste Verbraucherschutz. Sie respektieren die Souveränität der Verbraucher, die ihre Entscheidungen eigenverantwortlich treffen müssen. Denn es sind die souveränen Konsumentscheidungen der Verbraucher, auf die die Hersteller und Anbieter reagieren müssen, wenn sie am Markt bestehen wollen.
Der BDI bietet hierzu die folgenden Dokumente zum Herunterladen an:
http://www.csrgermany.de/ (Handlungsfeld: Verbraucher)
Die Industrie hat sich schon immer auf vielfältige Weise bemüht, die Käufer ihrer Erzeugnisse und Nutzer der von ihr angebotenen Leistungen zufriedenzustellen und ihnen neben Kaufanleitungen auch Ratschläge für den Ge- bzw. Verbrauch ihrer Produkte an die Hand zu geben. Und früher wie heute galt das Hauptinteresse von BDI und Industrie der neutralen und objektiven Aufklärung der Verbraucher. Hohes Ansehen als neutrale Organisation zur Vermittlung anbieterunabhängiger Verbraucherinformation genießt seit über vier Jahrzehnten die 1964 durch die Bundesregierung gegründete
Stiftung Warentest. Sie ist Einkaufshelferin bei der Produktauswahl, Impulsgeberin für Qualitätsverbesserung und bezieht bereits seit vielen Jahren bei ihren Prüfungen auch Aspekte von Umweltschutz und Nachhaltigkeit mit ein. Schon 1964 war klar, dass das Testinstitut den Sachverstand aller am Markt Beteiligten nutzen wollte, so wurde die Einbindung der Anbieter in der Satzung festgeschrieben. Ihre Mitwirkung soll sicherstellen, dass der Sachverstand der Anbieter in die Prüfung von Waren und Leistungen einfließt und dadurch fundierte Testergebnisse erzielt werden. Ziel war und ist ein konstruktiver Dialog - zum Nutzen der Verbraucher. Die ab und an zu vernehmende Kritik, dass die Mitwirkung der Anbieter einerseits und die Vermittlung anbieterunabhängiger Verbraucherinformation andererseits kaum unter einen Hut passen, wird durch die tägliche Praxis entkräftet.
Die Beteiligung des BDI und seiner Vertreter erfolgt auf verschiedenen Ebenen: einmal im Kuratorium, das Vorstand und Verwaltungsrat in allen grundsätzlichen Fragen berät, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen – dies ist vor allem die „Unterrichtung der Öffentlichkeit über objektivierbare Merkmale des Nutz- und Gebrauchswertes sowie der Umweltverträglichkeit von Waren und privaten sowie individuell nutzbaren öffentlichen Leistungen“. Noch konkreter sind die Möglichkeiten zur industriellen Mitwirkung in den Fachbeiräten, deren Hauptaufgabe die Beratung über das vorläufige Prüfprogramm ist. Sie sind zwingend vorgeschrieben für jede vergleichende Untersuchung und werden i. d. R. paritätisch besetzt mit Vertretern der Verbraucher, der Anbieter und mit unabhängigen Experten. Wie die anderen im Kuratorium vertretenen Gruppen, darf der BDI Experten nominieren und hat von diesem Recht seit 1964 etwa 18.000 mal Gebrauch gemacht. An dieser Zahl wird das große Interesse der Industrie am konstruktiven Dialog mit der Stiftung Warentest zum Nutzen der Verbraucher deutlich, die ja ihre Kunden sind. Über die Aufgaben der industriellen Experten in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest und den Gang der Testverfahren informiert der "Leitfaden für die Arbeit der Sachverständigen der Industrie in den Fachbeiräten der Stiftung Warentest", den der BDI seit Jahren herausgibt. Die erste Auflage wurde seinerzeit von einer Arbeitsgruppe, deren Mitglieder zum größten Teil Fachbeiratserfahrung haben, entwickelt und im Arbeitskreis Warentest des BDI abschließend beraten. Die im Juli 2008 erschienene 7. Auflage steht jetzt auch in elektronischer Form zur Verfügung (s. Hinweis am Textende).
Die „Clearingstelle Stiftung Warentest“ im BDI koordiniert die Interessen der Industrie, stellt die Industrievertreter im Kuratorium und nominiert industrielle Experten für alle vergleichenden Testvorhaben, dies sind etwa 250 pro Jahr. Der BDI engagiert sich dafür, dass die Stiftung Warentest ihrer hohen Verantwortung für wahrhaftige, neutrale und objektive Berichterstattung gerecht wird. Dies gilt für die Prüfung von Waren und Dienstleistungen, und dies gilt auch für die Prüfung und Bewertung der sozial-ethischen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility/CSR) – dem jüngsten Wirkungsfeld der Stiftung. Dabei stellt sich der BDI nicht grundsätzlich gegen den Ansatz von CSR, wie könnte er auch: Die deutsche Wirtschaft ist weltweit führend mit ihrem freiwilligen Engagement für Umwelt und Gesellschaft. In Bezug auf die Stiftungsaktivitäten weist der BDI jedoch nachdrücklich auf die Probleme hin, die mit der Auswahl der zu untersuchenden Branchen, der Aussagefähigkeit, der Analysemethode und der Vielzahl sozialethischer Kriterien verbunden sind. Analog dem Stiftungsauftrag setzt er sich für objektive Vergleichbarkeit und nachvollziehbare Gewichtung der Kriterien ein. Sie sind unabdingbare Voraussetzung für eine neutrale und objektive Berichterstattung.
Schließlich unterstützt der BDI die Stiftung Warentest im Bemühen um finanzielle Unabhängigkeit. Den jederzeit drohenden Kürzungen der Zuwendungen, die sie vom Bund als Ausgleich für den Verzicht auf Werbung erhält, kann sie wegen des seit ihrer Gründung fehlenden Stiftungskapitals nicht allein durch Einschränkung der Testhäufigkeit begegnen. Vielmehr müsste sie bei der Testdurchführung die auch von Anbieterseite anerkannt hohe Gründlichkeit und - besonders im Hinblick auf Umweltschutz- und Gesundheitsaspekte - die Tiefe ihrer Untersuchungen reduzieren. Die hieraus folgende Qualitätsminderung wäre weder im Sinne der Verbraucher noch der Anbieter und würde zudem die Erfüllung des Stiftungsauftrags zur umfassenden Information der Verbraucher gefährden.
BDI-Leitfaden für die Sachverständigen der Industrie bei der Stiftung Warentest
Folgende Referenzdokumente stehen zum Download zur Verfügung:
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| | Meglena Kuneva und Werner Schnappauf |
2. Mai 2008: BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf sprach mit EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva.
Schnappauf und Kuneva waren sich einig, dass die Debatte um Verbraucherrecht und kollektive Schadenersatzklage nicht politisiert werden dürfe.
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