In der industriepolitischen Mitteilung der Kommission vom Oktober 2005 wird im Kontext der Lissabon-Strategie die Gründung einer „Hochrangigen Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt“ angekündigt („High Level Group“/HLG). Die Gruppe hat am 28. Februar 2006 in Brüssel erstmals getagt. Sie hat ein Mandat für 2 Jahre. Vorsitz und Sekretariat liegen bei der Kommission. Mitglieder sind Vertreter der Kommission (Kommissare Verheugen, Dimas, Kroes, Piebalgs), des Rates, der europäischen Industrie (u. a. BDI-Vizepräsident Prof. Krubasik, Siemens) sowie von NGOs (ETUC, WWF u. a.).
Die Arbeit der HLG wird durch „Ad-hoc-Gruppen“ (AG) unterstützt, denen Experten angehören. Ende März 2006 haben sich 4 AGs konstituiert:
- AG 1 „the functioning of electricity and gas markets”;
- AG 2 „the EU emissions trading scheme“;
- AG 3 „competitiveness of and access to cost-effective energy inputs for energy in-tensive industries“;
- AG 4 „energy efficiency“.
Zu diesen AGs liegen Ergebnisberichte vor („issue papers”).
Die HLG hat auf ihrer Sitzung am 2. Juni 2006 ihren ersten Bericht mit konkreten politischen Empfehlungen verabschiedet. Überdies hat sie die Konstituierung von 2 weiteren AGs beschlossen:
- AG 5 „long term energy future for the EU“;
- AG 6 „drivers for investments in innovative technologies, in power generation and energy efficiency“.
Am 30. Oktober 2006 trat die HLG abermals zusammen, um über ihren zweiten Bericht und die Mandate für zwei weitere AGs (AG 7 „energy intensive industries“, AG 8 „environmentally harmful subsidies“) zu beraten. Drei Gruppen haben im Dezember 2006 getagt. In jeder Ad-hoc-Gruppe haben auch Experten der deutschen Industrie mitgearbeitet. Am 27. Februar möchte die HLG ihren dritten Empfehlungsbericht verabschieden. Im November 2007 soll die Arbeit der HLG nach deren 6. Sitzung abgeschlossen werden.
Die HLG mit diesem Auftrag ist ein neues Instrument europäischer Politik. Sie bedeutet eine große Chance, die europäische Gesetzgebung grundlegend zu verbessern. Der Ansatz der Kommission ist zu begrüßen, die Verbindungen von industrie-, energie- und umweltpolitischer Gesetzgebung zu untersuchen und die Kohärenz der politischen Ansätze zu stärken.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sollte dafür Sorge tragen, dass die HLG rechtzeitig, also auf den Prozess der Gesetzgebung (u. a. den Aktionsplan Energiepolitik) abgestimmt mit zentralen Dossiers befasst wird. Der fachlich detaillierte Rat der HLG ist in die gesetzgeberischen Überlegungen einzubeziehen.
Zudem muss die HLG profilierten und detaillierten Rat geben, denn Formelkompromisse würden der EU nicht helfen und den großen Aufwand nicht rechtfertigen. Oberstes Ziel muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern.