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Wettbewerb |
Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, im Interesse der Gemeinschaft Märkte offen zu halten bzw. für den Wettbewerb zu öffnen.
Ein marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen mit offenen Märkten und funktionierendem Wettbewerb ist eine wesentliche Voraussetzung und der beste Garant für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in einer Volkswirtschaft. Der Staat sollte sich aus dem Marktgeschehen so weit wie möglich herauszuhalten und auch die wirtschaftliche Betätigung den privaten Akteuren zu überlassen. Wo er eine Intervention für notwendig hält, ist ein strikter Begründungszwang einzufordern. Unstrittig ist die Rahmen setzende Funktion des Staates, wobei der Wettbewerbspolitik eine herausragende Rolle zukommt.
Im Rahmen des Wettbewerbsrechts soll das Kartellrecht sicherstellen, dass Unternehmen unabhängig voneinander am Markt agieren und sich zueinander im Wettbewerb verhalten. Daher gilt es, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen horizontaler und vertikaler Natur zu verhindern. Artikel 81 EGV und § 1 GWB verbieten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern. Artikel 82 EGV und §§ 19, 20 GWB verbieten marktbeherrschenden Unternehmen den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung.
Aufgabe der Fusionskontrolle ist es, externes Wachstum durch Unternehmens-
zusammenschlüsse auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerb auf den betroffenen Märkten zu überprüfen. Seit seiner Gründung bekennt sich der BDI zu einer freiheitlichen und funktionierenden Wettbewerbsordnung. Er hat daher die Entwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts der vergangenen fünfzig Jahre aktiv begleitet und mitgestaltet.
Aktuelles zum Wettbewerb
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Öffentliche Aufträge |
Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geht es um die Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen sowie die Beschaffung von Waren aller Art durch Bund, Länder und Kommunen.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 30.000 Vergabestellen. Hinzu treten so genannte Sektorenauftraggeber, die aufgrund ihrer Tätigkeit in besonderen Bereichen (Energie, Verkehr, Wasserver- und -entsorgung) bei der Auftragsvergabe bestimmte Regeln einhalten müssen.
Das jährliche Beschaffungsvolumen macht mit ca. 300 Milliarden Euro einen Anteil von etwa zwölf Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Da es sich hierbei um Steuergelder handelt, sind die öffentlichen Aufraggeber zu einem sparsamen Mitteleinsatz verpflichtet. Daneben haben sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten.
Der BDI setzt sich für die strikte Beachtung und Durchsetzung dieser Vorgaben ein. Unsere Tätigkeitsbereiche sind insbesondere:
- die Wahrung berechtigter Interessen der anbietenden Industrie gegenüber den öffentlichen Auftrag- und Zuwendungsgebern,
- die Mitarbeit bei der Gestaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Vergaberechts,
- die Vertragsgestaltung und das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen,
- die Gestaltung von Rahmenbedingungen für den Einsatz elektronischer Kommunikation bei der Vergabe und der Ausführung öffentlicher Aufträge (eProcurement).
Aktuelles zu Öffentlichen Aufträgen
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Verbraucher |
Der Schutz der Verbraucherinteressen ist ein zentrales Anliegen der Industrie. Die Verbraucher sind ihre Kunden, um deren Vertrauen sich die einzelnen Unternehmen stark im Wettbewerb engagieren.
Verbraucherpolitik im klassischen Sinne umfasst alle Maßnahmen von EU, Bund und Ländern, die den Schutz der rechtlichen, gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher verbessern. Ergänzt wird die klassische Verbraucherpolitik seit einigen Jahren durch Maßnahmen zur gezielten Steuerung des Verbraucherverhaltens zum Beispiel zur Förderung des nachhaltigen Konsums. Die Verbraucherpolitik setzt der Freiheit zur Gestaltung der (vertraglichen) Beziehung zwischen Käufern und Verkäufern von Produkten und Dienstleistungen Grenzen und regelt den Umgang mit Risiken, die mit der Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen bzw. der Anwendung neuer Technologien verbunden sind. Sie setzt Sicherheitsstandards und definiert Grenzwerte für gesundheits- und sicherheitsrelevante Produkte bzw. Substanzen.
Aktuelles zu Verbrauchern
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Sicherheit und Verteidigung |
Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsführung für
- Ausschuss Verteidigungswirtschaft
- Ausschuss für Sicherheitsfragen
- Gruppe Wehrtechnische Messen
sowie
Interessenvertretung bei
- Aerospace and Defence Industry Association of Europe (ASD)
- Nato Industrial Advisory Group (NIAG)
Zum Thema "Sicherheit und Verteidigung" im BDI
Einzelheiten unter http://www.germandefence.de/
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