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Mittelstand - Europäische Mittelstandspolitik
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 Worum geht es?

Das auf dem Gipfel von Lissabon im Jahr 2000 formulierte Ziel, die EU bis 2010 zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln, ist in Gefahr. Nur mit erheblichen Anstrengungen wird es gelingen, die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern und dieses Ziel doch noch zu erreichen.

Dabei ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Förderung der unternehmerischen Initiative vor allem des industriellen Mittelstandes die Voraussetzung für den Erfolg. Europas Industrie ist mit modernen Produktionsstrukturen, technisch oft weltweit führenden Produkten, leistungsfähigen, zum großen Teil mittelständischen Zulieferern und beachtlichen Exporterfolgen, ein entscheidender Faktor für die konjunkturelle Entwicklung in Europa und ein Aktivposten im internationalen Wettbewerb. Viele Arbeitsplätze - gerade auch im mittelständisch geprägten Dienstleistungssektor - hängen vom Erfolg der Industrie auf nationalen und internationalen Märkten ab.


  Archiv - Europäische Mittelstandspolitik
 Zielmarke Lissabon: Herausforderungen für den industriellen Mittelstand in einem erweiterten Europa
Mit dem BDI-Positionspapier „Zielmarke Lissabon: Herausforderungen für den industriellen Mittelstand in einem erweiterten Europa“ sollen Wege gezeigt und Handlungsempfehlungen gegeben werden, welche Maßnahmen aus unserer Sicht in den einzelnen Politikbereichen der Europäischen Union ergriffen werden müssen, um sich dem Ziel von Lissabon bis 2010 doch noch zu nähern. In dem zusammenfassenden Kapitel „Auf dem Weg nach Lissabon: 10 Meilensteine für den Mittelstand“ haben wir die zentralen Forderungen zusammengefasst, die wir aus Sicht der Unternehmens- und Mittelstandspolitik zur Erreichung des Lissabon Zieles für unverzichtbar erachten.

Das Positionspapier liegt in deutscher  und englischer  Sprache vor.

 Auf dem Weg nach Europa: Zehn Meilensteine für den Mittelstand
Zehn Meilensteine für den Mittelstand beschreiben die zentralen Elemente, die aus Sicht der Unternehmen des industriellen Mittelstandes für die Erreichung des Lissabon-Zieles erforderlich sind.   [mehr]
 Europäische KMU-Definition

Seit 1. Januar 2005 gilt die neue Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Europäischen Kommission. Diese hat konkrete Auswirkungen u. a. bei der Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen im Rahmen von Förderprogrammen und Beihilfen.Sie lässt die maximale Beschäftigtenzahl von 250 unverändert, erhöht aber die Schwellenwerte für Jahresumsatz und Bilanzsumme. Erheblich komplizierter ist die Berücksichtigung eventuell vorliegender wirtschaftlicher Verflechtungen mit anderen Unternehmen. Je nach Intensität der Bindungen müssen Beschäftigtenzahlen, Umsätze und Bilanzsummen der weiteren Unternehmen anteilig oder vollständig den Werten des Unternehmens hinzugerechnet werden.

Zur Erleichterung der Prüfung, ob das Unternehmen unter die Definition für KMU fällt, haben die Förderinstitute des Bundes und der Länder ein Informationsblatt sowie ein Berechnungsschema erstellt. Anhand deds Schemas kann ein Unternehmen Schritt für Schritt prüfen, ob es laut Definition der EU in die Kategorie "KMU" fällt. 

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