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 REACH
November 2008: BDI veröffentlicht Musterformulierungen und -formate zu REACH
 
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 28. Oktober 2008 die erste Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht. Damit entstehen Informationspflichten für jeden Lieferanten eines Erzeugnisses, das einen Stoff aus dieser Liste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält. Der Lieferant muss dem Abnehmer unaufgefordert die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen, zumindest aber den Namen des betreffenden Stoffes. Darüber hinaus muss der Lieferant eines Erzeugnisses auf Anfrage eines Verbrauchers diesem innerhalb von 45 Tagen Informationen zur Verfügung stellen, wenn ein Stoff aus der Kandidatenliste in dem Erzeugnis enthalten ist. Gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Bundesverband des Elektro-Großhandels e.V. (VEG) stellt der BDI Musterformulierungen und -formate zur Erfüllung dieser Informationspflicht sowohl in deutsch als auch englisch im Internet zur Verfügung (BDI-Helpdesk REACH: http://reach.bdi.info/).
Bei der Vorregistrierung der Stoffe auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA: http://echa.europa.eu/home_de.asp) mittels REACH-IT sind zuletzt zunehmend überlastungsbedingte technische Probleme bei der Eingabe der Stoffmeldungen aufgetreten. Der BDI empfiehlt daher, regelmäßig die Webseite der ECHA zu konsultieren, dort wird aktuell über Hilfestellungen und Übergangslösungen informiert. Sofern gegen Ende der Vorregistrierfrist aufgrund hohen Andrangs oder technischer Probleme keine Eingabe der Vorregistrierung möglich sein sollte, empfiehlt der BDI, dies mit Screenshots zu dokumentieren und die Daten vorsichtshalber auf CD per Einschreiben an die ECHA zu übermitteln. Der BDI weist allerdings darauf hin, dass diese Option bisher nicht offiziell rechtssicher ist und daher nur im Notfall genutzt werden sollte, um ggf. späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Primär sollten unbedingt alle Optionen genutzt werden, um die Eingabe regulär über REACH-IT vorzunehmen, auch über Eingabe in den weniger frequentierten Abend- und Nachtstunden.
 REACH Flyer
BDI-Helpdesk REACH
Stand: August 2008
BDI-Drucksache F0027

 

 

 

Der BDI hat den Flyer BDI-Helpdesk REACH (http://reach.bdi.info/) herausgebracht, der 5 Schritte zu einem erfolgreichen Umgang mit REACH beschreibt:

1. Definition der unternehmerischen Tätigkeit
2. Erstellung eines Stoffinventars
3. Klärung der REACH-Pflichten entsprechend der unternehmerischen Tätigkeit
4. Ermittlung der Registrierfristen
5. Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette

Der BDI-Helpdesk REACH dient der praktischen Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung REACH. Angesichts der umfassenden Pflichten für Unternehmen im Zusammenhang mit der neuen Chemikalienverordnung REACH empfiehlt der BDI eine intensive Vorbereitung. Hierbei bietet der BDI-Helpdesk REACH Unterstützung.

 Arbeitsschutzpolitik
Der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeitsplatz liegt aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen im ureigenen Interesse der Industrie.
 
In Anbetracht dessen besteht daneben aber auch das dringende Erfordernis, das derzeitige umfangreiche Regelwerk zum Arbeitsschutz im Hinblick auf seine praktische Anwendbarkeit, auf seine Wirksamkeit vor Ort und auf eine optimale Ressourcenallokation zu straffen und Innovationshindernisse zu beseitigen. 
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 Normung und Akkreditierung
Normung und Akkreditierung schaffen grundlegende Voraussetzungen für die wirtschaftliche Herstellung von Produkten.

Die Normung stellt ein klassisches industriepolitisches Feld dar, das für das tägliche Leben und die Funktionsfähigkeit unserer Wirtschaft von großer Bedeutung ist. Es geht nicht nur um die durch die Normung hervorgerufenen Fortschritte zum Beispiel in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutz – es geht vor allem auch um den wesentlichen Beitrag, den die Normung zur weltweiten Entwicklung leistet. Das Thema Akkreditierung ist für die Wirtschaft als wesentliches Element praktischer Industriepolitik von besonderer Bedeutung.   [mehr]
 Stoffpolitik - REACH
Jede industrielle Produktion und Innovation basiert auf dem Einsatz von Stoffen

Die Verwendung von Stoffen und die Gestaltung der Produkte sind essentielle Elemente der industriellen Produktion, deren Ziel die Versorgung der Verbraucher mit sicheren, nutzbringenden und erschwinglichen Produkten ist.   [mehr]
 Mediales Umweltrecht
Gesetzesfolgenabschätzungen mit präzisen Angaben zu den Auswirkungen eines Vorhabens auf Innovationsfähigkeit und Arbeitsplätze sollten Teil jedes Gesetzgebungsprozesses sein.
 
Der Gesetzgeber sollte in einer Art „Freiheitstest“ die Frage beantworten müssen, ob sein Ziel nicht mit Mitteln, welche die unternehmerische Freiheit weniger beeinträchtigen, besser und günstiger erreicht werden kann.
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 Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Die Industrie unterstützt das Ziel, die negativen Umweltauswirkungen von Abfällen zu vermeiden bzw. zu verringern sowie zugleich einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu leisten.
 
Dem dient die Entwicklung effektiver Kriterien für die Feststellung der Abfalleigenschaft eines Stoffes bzw. des Endes der Abfalleigenschaft sowie für die Festlegung von Beseitigungs- und Verwertungsverfahren.
 Allgemeine Umweltpolitik
Offensiver Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz in den Unternehmen setzt voraus, dass in enger Abstimmung mit den Betroffenen klare und verhältnismäßige Ziele gesetzt und die Wege, auf denen diese erreicht werden, der Wirtschaft überlassen bleiben.
 
Diese Forderung gilt sowohl für die nationale als auch die europäische Ebene. Jede umwelt-, verbraucher- und arbeitsschutzpolitische Entscheidung muss abwägen zwischen ihren Zielen und den Auswirkungen auf die Unternehmen, die sie umzusetzen haben oder die von ihr betroffen sind.
 

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